Aktienrunden (AR)

2.1. Beginn einer Aktienrunde
Derjenige Spieler, der zu diesem Zeitpunkt Besitzer des Markierungssteines ist, wird „Startspielcr" genannt und beginnt diese Aktienrunde (AR). Dem Markierungsstein als Erkennungssymbol des Startspielers der jeweils folgenden Aktienrunde, kommt im Spiel eine sehr wichtige Bedeutung zu.

2.2. Ablauf einer Aktienrunde
Wenn ein Spieler seinen Zug beendet hat. ist der jeweils links neben ihm
sitzende Spieler an der Reihe. Ein Spieler kann mehrmals innerhalb einer einzigen AR an der Reihe sein bevor diese beendet ist.

2.3. Ende einer Aktienrunde
Wenn alle Spieler reihum einmal in Folge nicht gekauft haben, endet die
AR. Verkaufsaktionen sind dafür also nicht relevant. Der Spieler links von
demjenigen Spieler, der zuletzt eine Kaufaktion getätigt hat. bekommt die
Holzlokomotive (ist Startspieler der nächsten AR). Wird in einer AR
überhaupt kein Papier gekauft, dann bleibt die Holzlokomotive beim
gegenwärtigen Besitzer liegen.

2.4. Aktionsmöglichkeiten in einer Aktienrunde
Ist das Startpaket (siehe Spiel Vorbereitung) noch nicht vollständig ausverkauft,
kann jeder Spieler ausschließlich ein Papier dieses Startpakets
kaufen oder passen. Ist das Startpaket bereits vollständig ausverkauft,
können die Spieler nun auch mit Aktien handeln.
Grundsätzlich kann immer nur e i n Papier gekauft werden. Beim
Startpaket ist manchen Papieren noch je eine kostenlose Aktie zugeordnet,
die beim Kauf des Papiers automatisch mitgeliefert wird.
Jeder Kauf muß unmittelbar an die Bank bezahlt werden: steht das dazu
notwendige Geld nicht zur Verfügung, kann der Kauf nicht durchgeführt
werden.

2.5. Verkauf des Startpakets
2.5. l. In der ersten Aktienrunde sind zunächst nur die einzelnen Papiere des
Startpakets erhältlich (siehe Beschreibung des Startpakets). Kaufen kann
man immer ein Papier der jeweils obersten Reihe: liegt in der obersten
Reihe nur noch ein einziges Papier, so kann man wahlweise auch dasjenige
Papier der direkt folgenden Reihe kaufen, welches am weitesten links liegt.

Beispiel:
Der Startspieler kann die Nürnberg-Fürth kaufen, die Bergisch-Märkische
( l ) kaufen oder passen. Sollte später z.B. die ursprüngliche zweite Reihe.
nicht aber die Nümberg-Fürth verkauft sein, dann kann der Spieler, der an
der Reihe ist, nur Nürnberg-Fürth kaufen oder passen.
Für die Bedeutung und den Wert der einzelnen Bahnen während
des weiteren Spiels siehe Kapitel 3.

2.5.2. Sind alle Papiere des Startpakets gekauft worden, dann sind die
Aktien der Aktiengesellschaften der I.Ebene im Angebot. Die Bayern-
Aktien werden dazu auf das Feld ganz links unten auf der Aktienkurstafel
gelegt, die Sachsen-Aktien auf das Feld daneben. Sie stehen ab sofort
alternativ zum Kauf zur Verfügung.

2.5.3. Sollte die Aktienrunde zu Ende gehen, ohne daß alle Papiere des
Startpakets gekauft wurden, so operieren in der nun folgenden Operationssrundenurdie
bis jetzt in Betrieb befindlichen Bahnen (siehe Kapitel 5.).

2.6. Handeln mit Aktien
2.6.1 Allgemeine Handelsregeln
2.6.1.1. Derjenige Spieler, der an der Reihe ist. hat zwei Handlungen zur
Verfügung: er kann Aktien kaufen und/oder verkaufen.

2.6. l .2. Kaufen kann er genau eine Aktie, wahlweise aus der Bank, aus dem
Bank-Pool oder unter bestimmten Voraussetznungen von einem Spieler
(„verstaatlichen"); verkaufen kann er eine oder mehrere Aktien nur an den
Bank-Pool.

2.6.1.3. Ein Zug eines Spielers in einer Aktienrunde besteht aus maximal
einem Kauf und beliebig vielen Verkaufsaktionen in beliebiger Reihenfolge.

2.6. l .4. Wenn ein Spieler wederkaufen noch verkaufen möchte oder kann,
paßt er. Das bedeutet, daß er in diesem Zug keine Aktion durchführt. Mit
einem Passen vergibt ein Spieler nicht das Recht auf spätere Aktionen in
der selben Aktienrunde, wenn er also beim nächsten Umlauf wieder an der
Reihe ist (es sei denn die AR wäre beendet:siehe 2.3.). Eine Kaufaktion
garantiert einem Spieler, daß er zumindest noch einmal die Möglichkeit
zum Kauf oder Verkauf bekommt.

2.6.2. Kaufen von Aktien
2.6.2. l. Kauf einer neuen Aktie
Ein Spieler kann eine Aktie zum aufgedruckten Ausgabekurs von der Bank
kaufen, wenn diese auf einem der Stapel der „Nicht verkauften Aktien"
obenauf liegt. Der Kaufpreis ist an die Bank zu bezahlen.
Ist diese Aktiengesellschaft bereits in einer früheren Aktienrunde in
Betrieb gegangen (hat also schon operiert), so wird der Kaufpreis nicht an
die Bank, sondern direkt in das Feld „Betriebskapital" der Aktiengesellschaft
eingezahlt.

2.6.2.2. Kauf einer alten Aktie
Befindet sich eine Aktie im Bank-Pool, so kann der Spieler wahlweise auch
diese Aktie kaufen. Der Kaufpreis entspricht dem aktuellen Kurs dieser
Aktiengesellschaft und ist in an die Bank zu bezahlen.

2.6.2.3. Aktienhöchstmenge
Ein Spieler darf von jeder Aktiengesellschaft beliebig viele Aktien besitzen.
Ein Spieler ist jedoch in der Gesamtzahl seiner „Papiere" beschränkt
(Papierlimit, s.u.).

2.6.2.4. Verstaatlichung einer Aktie
Besitzt ein Spieler mindestens 55% der Anteile einer AG, dann kann er anstatt einer normalen Kaufaktion auch eine weitere Aktie dieser AG direkt von einem Mitspieler erwerben („verstaatlichen"). In diesem speziellen Fall findet eine Transaktion unmittelbar zwischen diesen beiden Spielern statt.
Für eine Verstaatlichung gilt nicht der einfache Aktienwert auf der Aktienkurstafel, sondern der verstaatlichte Spieler muß für diesen massiven Eingriff entschädigt werden. Es muß der eineinhalbfache Kurswert der Aktie bezahlt werden. Beispiel: Bei einer Verstaatlichung zahlt man für eine 20%-Aktie bei einem Kurswert von 80 Mark 240 Mark.

Welche Aktie verstaatlicht werden soll, entscheidet allein der Spieler, der verstaatlicht. Gegen eine Verstaatlichung ist kein Widerspruch des betroffenen Spielers möglich.

2.6.2.5. Aktien einer Gesellschaft, die ein Spieler selbst bereits in der
aktuellen Aktienrunde verkauft hat. darf er in dieser AR nicht wieder
kaufen (oder verstaatlichen). Erst die nächste AR bietet ihm dazu wieder
Gelegenheit.

2.6.2.6 Papierlimit
Die Anzahl der Papiere, die ein Spieler besitzen darf, richtet sich nach der
Zahl der Mitspieler und ist in der Tabelle auf der Aktienkurstafel festgelegt.
Als Papiere zählen
- Privatbahnen
- Besitzbögen der Vorpreußischen Gesellschaften
- Aktien
Sollte ein Spieler (z.B. durch Verlust einer Direktoraktie) sein Limit
überschritten haben, so muß er, sobald er an der Reihe ist. entsprechend
viele Aktien verkaufen.
Besitzt ein Spieler von einer Aktiengesellschaft bereits mindestens 80%,
so erhöht sich dadurch sein Papierlimit um ein Papier insgesamt für jede
solcherart gehaltene AG. Ein Spieler jedoch, der 60% oder 70% einer
Gesellschaft besitzt und sein Aktienlimit ausgeschöpft hat, kann die ihm
die 80% verschaffende Aktie nicht kaufen, sondern muß erst einen Platz
freimachen (ein Papier verkaufen), um die 80% erreichen zu können.
Dadurch erhöht sich sein Limit allerdings, d.h. er kann in seinem nächsten
Spielerzug nochmals kaufen.

2.6.3. Verkauf von Aktien
2.6.3.1. Ein Spieler kann eine oder mehrere seiner Aktien an die Bank
verkaufen. Privatbahnen und Vorpreußische Gesellschaften sind unverkäuflich.
Verkaufte Aktien kommen in den Bankpool und können von anderen
Spielern in ihrem Spielzug wieder gekauft werden.
Der Verkäufer erhält füralle verkauften Aktien von der Bank den aktuellen
Kurswert ausgezahlt, der vor der Verkaufsaktion gültig war.
Ein Spieler, der an der Reihe ist. Aktionen zu tätigen, kann in jeder
Verkaufsaktion eine beliebige Anzahl von Aktien einer beliebigen Gesellschaft
vekaufen.

2.6.3.2. Verkaufs - Beschränkungen
- Zu keinem Zeitpunkt dürfen sich mehr als 50% einer jeweiligen Aktiengesellschaft
im Bankpool befinden (Ausnahme: siehe Bankrott). Jedes
„Papier" kann nur als Ganzes verkauft werden, nicht teilweise (z.B. durch
den Austausch einer 20%-Aktie durch einen 10%-Anteil).
- In oder vor der Aktienrunde in der eine AG (außer Preußen) in Betrieb
geht, dürfen Aktien dieser Gesellschaft nicht an den Bank-Pool verkauft
werden. Eine Aktiengesellschaft muß also wenigstens ein Mal operiert
haben, bevor ihre Aktien verkäuflich werden (Ausnahme: Preußenaktien
sind sofort nach Inbetriebnahme handelbar).
- Der Verkauf einer Direktor-Aktie ist ausschließlich dann möglich, wenn
wenigstens ein anderer Spieler im Besitz einer direktionsfähigen Mehrheit
ist (10% bei der Preußen, sonst 20%).

2.6.3.3. Aktienwertänderungen als Folge eines Verkaufs
- Pro Verkaufsaktion von Aktien einer Gesellschaft wird der Kursmarker
um eine Zeile nach unten gerückt, unabhängig davon ob ein Spieler eine
oder mehrere Aktien dieser Gesellschaft verkauft.
Die Aktienkursveränderung wird sofort nach dem Verkauf vorgenommen.
Beispiel: Verkauft ein Spieler zunächst nur eine Aktie einer AG und in
seiner nächsten Aktion noch eine derselben Gesellschaft, so kann er damit
den Kurswert dieser AG zweimal nach unten verschieben. Allerdings
erhält er als Ertrag auch nur einmal den ursprünglichen Kurswert: beim
zweiten Verkauf nämlich gilt schon der dann aktuelle Kurswert.
- Sollte der Kursmarker einer Gesellschaft den untersten Rand einer Spalte
erreichen, so wird er durch einen Verkauf nicht weiter bewegt.

2.6.3.4. Aktienwertänderungen am Ende einer Aktienrunde
Befinden sich am Ende einer Aktienrunde keine Aktien einer in Betrieb
befindlichen AG im Bankpool bzw. auf einem der Stapel „Nichtverkaufte
Aktien", so wird der Kursmarker auf der Kurstafel um eine Zeile nach oben
gerückt. Sollte der obere Rand schon erreicht sein, bleibt der Kursmarker
unverändert.

2.7. Inbetriebnahme einer Aktiengesellschaft
2.7.1. Sind von einer Aktiengesellschaft mindestens 50% erstmalig verkauft
worden, ist die Gesellschaft „in Betrieb". Für die Preußen gelten, was
die Inbetriebnahme anbelangt vollkommen andere Regeln, siehe dazu das
Kapitel 4.

2.7.2. In dem Moment, indem eine Aktiengesellschaft in Betrieb geht.
erhält der Direktor den entsprechenden Besitzbogen und alle Marker der
Gesellschaft.

2.7.3. Einer der Marker wird auf die gekennzeichnete Startposition der AG
auf der Aktienkurstafel gelegt. Ist das Feld schon von anderen Markern
belegt, wird er unter diese geschoben.

2.7.4. Ein weiterer Marker wird auf den Heimatbahnhof gelegt. Ist Ludwigshafen/
Mannheim noch nicht bebaut, entscheidet die Baden erst in der
Operationsrunde, in der das Feld bebaut wird, welche Stadt sie als ihren
Heimatbahnhof wählt (siehe 5.5.2.10.).

2.7.5. Das Betriebskapital wird auf den Besitzbogen gelegt. Die Bank
bezahlt anteilmäßig soviel Geld in das Betriebskapital der AG aus, wie sich
bis jetzt Aktienanteile in Händen von Spielern befinden (also auch für die
zusammen mit den Privatbahnen ausgegebene Aktien, siehe dazu die auf
jedem Besitzbogen aufgedruckte Tabelle).

2.7.6. Diese erste Auszahlung erfolgt mit der Inbetriebnahme
der AG. Werden danach weitere neue Aktien gekauft, erhält
jeweils die Gesellschaft (und nicht die Bank) den Kaufpreis
vom Käufer in ihr Betriebskapital (solange, bis das gesamte
Betriebskapital ausbezahlt wurde).

2.7.7. Die Direktoren sind angehalten, beim Verkauf neuer Aktien darauf
zu achten, daß sie ihr Betriebskapital auch bekommen!
Beispiel: Baden geht mit 50% verkaufter Aktien in Betneb. Das Betriebskapital
beträgt zunächst nur 5 mal 84 Mark, das sind 420 Mark.
Werden in der folgenden Aktienrunde weitere drei Aktien neu verkauft,
erhält die Baden nochmals 3 mal 84 Mark (252). Die restlichen 168 Mark
werden erst mit dem Verkauf der letzten 20%-Aktie an den Baden-Direktor
in deren Betriebskapital ausgezahlt. Die 4 mal 154 Mark der Preußen
bleiben bis zu deren Inbetriebnahme in der Bank.